Silberkämmerling, m.
Silberkämmerling, m.
wie Silberkammerdiener
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[silberkhamer:] die leingwandt aber soll dem silbercamerling zuegestelt werdennum 1600 QÖstG. VI 355
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der silber cämmerling, der ieder zeit zur collation kommen vnd aufgewartet, mit seinen leüthen alles widerumb hinweg geraumet1611 ZSchwabNeuburg 8 (1881) 26
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wo denen beamten das kostgeld auf einen oder mehr scribenten abgereichet wird, so ist solches zu deren besoldung zu schlagen, und mit dieser gleich zu vertaxiren. dahingegen denen hoff-apotheckern, conditorn, hauß-schneidern, silber-caͤmmerlingen ... wegen ihrer gesellen ... pro taxa nichts anzurechnen ist1730 Reyscher,Ges. XVII 1 S. 420 Faksimile