Silberkrame, f.

Verkaufstand für Silberwaren uä.
  • darzu auch die juden etlich aigene offene silber cramen auffgericht haben, hinfüro aber ... abgeschafft werden sollen
    1619 NumismZ. 24 (1892) 137
  • [weil] jedem eine besondern silbercram bewilliget ... hat ... ein ersamer rat ... erkannt, daß neben obvermelden bestimpten zweyen silbercramen sonst keiner mehr, welcher der goldschmidsgerechtigkeit nicht fähig, zuegelassen [werden soll]
    1624 Weiß,AugsbGoldschm. 303