Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Silberkuchen

Silberkuchen

, m.

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Silberblick in runder oder ovaler Form
  • ordnet ihn zum probierer oder quardein, der die ertz, ausguß, plick und silberkuchen probieren und darauff sehen solle, daß sie ihren gebührlichen halt und probe haben
    1679 Göpfert,BergmSpr. 70