Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Simpelgeld

Simpelgeld

, n.

als Simpel veranschlagte Abgabe; auch die daraus eingenommene Geldsumme
  • solle dem burgermeister fur heebung eines jeden simpels und das simpelsgelt nacher Cocheim zum special einnehmeren zu tragen 9 alb.
    um 1700 CochemLändlRQ. 145
  • wann sie ... angesetzte neue simpel-gelder, als ehe-gulden, nahrungs-, viehe-, ertrags- und waldnutzbarkeits-gelder etc. gleich anderen ordinarie trierischen unterthanen abtragen solten
    1725 Hempel,StaatsLex. VIII 730
  • daß sie bey denen durch das letztere peræquationswesen angesetzten neuen simpels-gelder, als ehe-gulden, nahrung, viehe-ertrag, wann sie die unterschiedliche schutz- und schirmgeld zugleich abfuͤhren solten, nicht bey hauß und guͤter laͤnger stehen koͤnten
    1725 Hempel,StaatsLex. VIII 733