Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): simulieren
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simpel
Simpelanlage
Simpelanschlag
Simpelfuß
Simpelgeld
Simpelhilfe
Simpelmonat
Simpelsteuer
simplich
Simulation
simulieren
, v.
vortäuschen; vorgeben
vgl.
Scheinvertrag (I)
- dat zijn bekennen ende die sentencie dairop gegeven, wairen geveyst ende gesimuleert in frauden van usuren1496 CoutBrab. II 2 S. 261
- mag ain contract on alle beweißung für simulirt oder scheinlich vermůt werden, so er zwischen ainem vatter vnd seinem son, deßgleichen zwischen zwayen eeleüten ... aufgericht wirdetLayensp. 1511 Bl. 135vFaksimile - in DRQEdit
- jn verkauffen mag der kaͤuffer dem verkaͤuffer vergunnen, den widderkauff nach seinem des kaͤuffers wolgefallen eyn zeitlang ... zuthůn, vnd sollen jn deme sigel vnnd brieue stracks gehalten werden, sofer der verkauff sunst tüglich vnd nicht simuliert oder gefinst istKölnErzstiftRef. 1537 Bl. 67vVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- wover sich nun kauffer und verkauffer eines simulirten contracts und scheinhandlung gebrauchen wolten1552 Walther,Trakt.(Ri.) 37Volltext - im Repertorium digitaler Quellen zur österreichischen Rechtsgeschichte in der Frühen Neuzeit
- sollen die schrifftlichen vbergaben, so auff reuerß vnd nit aigenthumblich gestellt oder an sich gebracht werden, bey gericht durchauß nit gestatt ..., sonder als simulierte contraͤct abgethon ... werdenSteirLRRef. 1574 Art. 52Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- die vngebuͤrlich fuͤrgewendte taͤusche, kauht oder wechsel, vnd was dergleichen mehr fuͤr simulierte vnd schein contract, zu verhinderung der loͤhsung, dienen moͤgen, [sollen] verbotten seyn1582 PfalzLO. XV 3Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- [nachdem die Folter] auf ir versprechen, die warheit zu bekennen [erst abgebrochen worden war, sind] ... der verhafftinnen die hande hinderrucks gebonden vnd die continuation der folterung allein simulirt aber nit beleidigt worden1629 NrhAnn. 9/10 (1861) 140
- daß untern vorwand eines simulirten recontre, rechte formal-duella veruͤbt werden1666 CAustr. I 287Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- daß man etwas anders, als man im sinne hat, vorgebe oder mit einem worte simulire1691 Pufendorf,Sittenlehre 256
- wenn eine ganze gemeinde ... sich zu eben der nicht simulirten zehnt-pacht erbiethet, ... soll der gemeinde das naͤher- oder vorrecht zur pachtung ... gestattet werden1776 BrschwWolfenbPromt. II 703Faksimile - digitalisiert im Rahmen der Sammlung "Freiburger historische Bestände - digital"
- noch mehr haftet derjenige, der mit einem andern, in der absicht, ihm credit zu verschaffen, verstellte verträge schließt, oder andere simulirte handlungen vornimmt1794 PreußALR. I 14 § 210