Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): simultan

simultan

, adj., adv.


I zeitgleich, gleichzeitig
  • solle hinfuͤhran zu ewigen zeiten die reichs-verwesung und vicariat von beeden unsern haͤusern [Kurpfalz und Kurbayern] gemeinschafftlich oder simultaneè unter beeden nahmen gefuͤhret werden
    1724 Moser,StaatsR. VII 467
  • wie die successiven zusammenfassungen durch den reflektirenden verstand simultan gemacht werden
    Neue Thalia 4 (1793) 159
II für mehrere Konfessionen bestimmt
  • die zweyte, unter-, stadt- oder buͤrgerschule, die aber simultan angelegt ward, sie bekam einen lutherischen und einen reformierten kantor
    F. Nicolai, Beschreibung der Residenzstädte Berlin und Potsdam III (1786) 1301