Singwein, m.
Singwein, m.
Weinreichnis, insb. an anlässlich einer Hochzeit singende Junggesellen
vgl.
Hochzeitwein
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dieweil auch mit haltung der hochzeitbaͤder, item vertrinckung des singweins ... grosse yppig- vnnd leichtfertigkeit geuͤbt werden, so wollen wir solches alles hiemit gaͤntzlich verbotten ... haben1585 Reyscher,Ges. XII 443 Faksimile
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ist den ledigen knaben der hochzeit- und singwein, auch gassen- und urbenwein ... wider zugelassen1764 GasterLsch. 481 Faksimile
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zur abschneidung vihler bishäro gehabten ohnkösten [sollen] ... die wienachtspill, ... der göttiweintrinken bei dem kindtaufen ... als auch der singwein old ehrentrunk abzuforderen ... verbotten sein1788/90 GasterLsch. 196 Faksimile