Singwein, m.

Weinreichnis, insb. an anlässlich einer Hochzeit singende Junggesellen
  • dieweil auch mit haltung der hochzeitbaͤder, item vertrinckung des singweins ... grosse yppig- vnnd leichtfertigkeit geuͤbt werden, so wollen wir solches alles hiemit gaͤntzlich verbotten ... haben
    1585 Reyscher,Ges. XII 443 Faksimile
  • ist den ledigen knaben der hochzeit- und singwein, auch gassen- und urbenwein ... wider zugelassen
    1764 GasterLsch. 481 Faksimile
  • zur abschneidung vihler bishäro gehabten ohnkösten [sollen] ... die wienachtspill, ... der göttiweintrinken bei dem kindtaufen ... als auch der singwein old ehrentrunk abzuforderen ... verbotten sein
    1788/90 GasterLsch. 196 Faksimile