Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): sinnreich

sinnreich

, adj.

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intelligent, geistreich
  • so erfordert ... das ampt an jm selbs, daß ein burgermeyster ein sinnreicher, geschickter, beredter, senfftmůtiger mann sei
    1550 Gobler,Rsp. 8r
  • [Titel eines Oberinstrumentisten am Hof:] wohlehrenfest, vorachtbar und sinnreich 
    1667 Krickeberg,ProtKantorat 222