Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sinzeration

Sinzeration

, f.

verbindliche Bestätigung, Zusage; Beteuerung einer aufrichtigen Handlungsabsicht
  • auff solche beschehene keyserliche sinceration haben ... keyserliche commissarii den ... vertrag mit den reichs-staͤdten aufgerichtet
    1622 Londorp II 635
  • [daß sie] dero gegebenen koͤniglichen sinceration nach, das vorhin beliebte arbitrium reassumieren lassen und inzwischen alle thaͤtlichkeiten abstellen werden
    1680 Lünig,RA. I 1 S. 1062
  • wenn man in Frankreich mehr solchen böswilligen gerüchten als seinen aufrichtigen sinzerationen glauben beimessen wollte
    1686 UAktKfFriedrWilh. 21 (1915) 294
  • alldieweilen aber der verdacht dieser beiden leute dermaßen groß, daß ihren bloßen sinzerationen nicht genugsam zu trauen [ist ein eid der treue zu fordern]
    1688 NrhAnn. 122 (1933) 106
  • so hat es ... bey voriger churfuͤrstl. sinceration ... sein verbleiben
    1749 Lori,Lechrain 549