Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sippverwandte

Sippverwandte

, m.

wie Sippmage 
  • [widembrieff:] ob kind da werend ... von jnen beiden erboren, dieselben kind darauß ziehen, versehen vnnd mit rhat jrer sipuerwandten in geistlich oder weltlich stat berhaten
    1500 Frey,Pract. 90
  • so sind die selben glichgemachten kind ... erbfaͤchig vnd werden all ander sippverwandten ... durch sy vßgeschlossen
    1520 FreiburgStR. III 4, 5
  • das in den erbschafften der abseiten alweg der nechst am gebluͤt allen anderen sipuerwanten, die nicht so nach verwant seind, vorgehn soll
    1574 Frey,Pract. 646