Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sippverwandtschaft

Sippverwandtschaft

, f.

wie Sippschaft (I) 
  • sovil aber den näheren kauf oder auslosung betrifft, welche sich in jure sanguinis und in der sipp- und blutsverwantschaft fundieret, so solle fürohin im kaufen und verkaufen die auslosung den jenigen befreunden gestattet werden, welche dem verkäufere im vierten grad inclusive der blutsverwantschaft zugetan sein
    1698 HohenzollLO. 739
unter Ausschluss der Schreibform(en):