Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sippvormund

Sippvormund

, m.

der 1Sippe (I) entstammender Vormund
  • das die jungen kind, die ... mit testamentarien oder sipvormünden nicht versehen seind ... durch ... tutorn vnnd fürmündern die zeyt jhrer fürmünderschafft versehen vnd versorgt werden sollen
    1511 BadTestO. Art. 25 § 1