Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sittengericht

Sittengericht

, n.

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Gremium, Institution zur Aburteilung von Verstößen gegen die Sittlichkeit uä.
Sachhinweis: ZRG.2 Germ. 85 (1968) 78-103
  • [die vierdte class im collegium morale] bestehet in dem judicio morali oder sitten-gericht, vergleicht sich ... dem consistorio, dann es ... urtheilt uͤber das verbrechen in moral-sachen
    1688 Becher,Diskurs3 52
  • und ist diese erste tournier-art bey unserer vormaligen ritterschafft an stat der alten roͤmischen censur, oder sitten-meisterey oder sitten-gerichts eingefuͤhrt worden
    1689 Valvasor,Krain IV 2 S. 291
  • macht das obere sittengericht allen töchtern ... kund, daß nicht alle gegebene eheversprechungen vor gericht gültig seyn können
    1783 Pestalozzi,Werke IX 75
  • daß damit [volksfest] ein sitten-gericht verbunden gewesen, und hat einen nützlichen gemeingeist geweckt und dem sitten-verderben gesteuert
    1791 Lappe,Altena 128
  • in W. sind seit jahrhunderten zweyerley sittengerichte eingefuͤhrt, ein geistliches, nemlich die kirchen-censur, ... und ein weltliches, welches durch die ruggerichte ausgeuͤbt wird
    1815 WirtRealIndex II 463
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