Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sittenlehre

Sittenlehre

, f.

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(religiöse) Lehre von den guten Sitten (II); Moral
  • [erziehung der fuͤrstl. kinder:] nach den h. zehen geboten vnnd der sittenlehr 
    Seckendorff,Fürstenstaat (1656) 74
  • die theologia moralis, oder die von gott geoffenbarete sitten-lehre, welche von den andern theile der heiligen theologie ... zu unterscheiden ist
    1691 Pufendorf,Sittenlehre Vorr. 3r
  • das predigen ... geschiehet uͤber biblische texte; jedesmals wird ... das formirte thema, welches entweder glaubens- oder sittenlehren, oder beedes zugleich enthaͤlt, ... ausgefuͤhrt
    1769 SammlBadDurlach I 19
  • daß die jugend ... die vortrefflichsten regeln der sitten-lehre und klugheit einsehen und beurtheilen lerne
    1797 SchulO.(Vormbaum) III 388
  • die schuljugend hat er [distrikts-inspektor] durch einen geistlichen in der religion und sittenlehre ... pruͤfen zu lassen
    1808 RepStaatsVerwBaiern IV 144
unter Ausschluss der Schreibform(en):