Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sittenlehre
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, f.
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(religiöse) Lehre von den guten Sitten (II); Moral
- [erziehung der fuͤrstl. kinder:] nach den h. zehen geboten vnnd der sittenlehrSeckendorff,Fürstenstaat (1656) 74
- die theologia moralis, oder die von gott geoffenbarete sitten-lehre, welche von den andern theile der heiligen theologie ... zu unterscheiden ist1691 Pufendorf,Sittenlehre Vorr. 3r
- das predigen ... geschiehet uͤber biblische texte; jedesmals wird ... das formirte thema, welches entweder glaubens- oder sittenlehren, oder beedes zugleich enthaͤlt, ... ausgefuͤhrt1769 SammlBadDurlach I 19Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß die jugend ... die vortrefflichsten regeln der sitten-lehre und klugheit einsehen und beurtheilen lerne1797 SchulO.(Vormbaum) III 388Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die schuljugend hat er [distrikts-inspektor] durch einen geistlichen in der religion und sittenlehre ... pruͤfen zu lassen1808 RepStaatsVerwBaiern IV 144Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)