Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sitzgeld
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Sitzer
Sitzgeld
, n., (Sitzelgeld), n.
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I
Aufwandsentschädigung für die Ausübung einer (amtlichen) Handlung oder Tätigkeit, zB. die Teilnahme an einer Gerichts- oder Ratssitzung
vgl.
sitzen (XIII)
- die amptlude ofte richters en sullen ghene sitters hebben noch jement laten afcopen jairlix sittelgelt te geven oft dienst dair voir te doen1428/78 Racer III 145
- dat de raden dagelycx zitten zullen by scepenen naer tverclaers vander coppellinghe ende eyst dat zy daer af in ghebreke zyn, zo zalmen elken dien in ghebreke wordt, af corten zyn zitteghelt1454 CoutBruges II 25Faksimile - in Google Books
- so man ... jm jar gemaine landßrecht hatt, daz man alßdann inen [richtern] kain syczgelt schuldig ist; wo aber ainer ain gefrúmbt recht zu ainer andern zeit haben wolt, wo man den richtern vor sytzgelt gegeben hat, dem selben richter ain tag nicht mer fúr zerung vnd sytzgelt dann ain phund perner zu geben1506 TirolHGO. 157Faksimile - in Google Books
- es suͤllen zu ainem yeden gefroͤmbtn rechten ainem richter fur sitz gelt vnnd mall achtzehen krewtzer geben werden1517 MaxBO. Art. 258Faksimile - in Google Books
- des sitzgelt halben, so der richter zu geriht sitzt, soll ime auch nit mer, dann 2 lb. ... betzalt werden1521 ActaTir. III 19
- dann wir unns solhes hoch beswarn, das wir ainem richter besoldung solten geben und nichtdestweniger sytz- und siglgelt und ander zuestanndt geben und volgen lassen1525/26 ActaTir. III 126
- ain jeder gottshusgeschworner oder rechtsprecher der solle auf ainem jeden rechttag von ainer urtl sitzgeld haben 4 kreizer1554 SchweizId. IX 2113Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- solle ... den geschwornen vnd perkmaistern von den gruebenrechten auch von besicht vnd beschaw, so im rechten beschehen, von den gewerkhen kain schicht oder siczgelt geben ... werden1556 SchwazErf. Art. 26 § 7Faksimile - in Google Books
- ein jeder, so der rhäten zů M. erwelt ... wirt, der soll järlichen von einem burgermeister ... sin sitzgeld haben1562 MurtenStR. 307Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- sigel- vnd sitzgelt der richterTirolLO. 1573 Reg.Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- über disen bau solle sollichem frömbden annoch ein sitz- oder stuben gellt, dannoch höcher nit allß ein dugaten, auch minder nit allß ein thaler, auf jeden u. gg. hh.ren und oberen, rhät und co gesezet werden1575 LuzernSTQ. IV 82Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- für sitzungen an andern tagen [außer dem regelmäßigen Donnerstag] mögen sie [herren des kleinen rats] ein besonderes sitzgeld schöpfen1625 SchweizArchVk. 17 (1913) 104
- [Gerichtskanzleikosten:] sizgelt dem urbar und der pfleg von gemainen sachen 30 [kr.]1646 Tirol/ÖW. XVII 79
- die junker zu R. clagend vorderenden zweyer guldenen, den einten wegen grichtserloubung und den anderen wegen sitzgelts1653 ArgauLsch. I 332Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- soll er wegen einwechslung des ratsplappert oder sitzgelts kein höher oder mehrers lagio verrechnen1656 Eheberg,StraßbVG. 731
- zue dieser gottseligen stifftung haben wir ... v̈bergeben einen auf dem gottshaus spital zue P. stehenden zinsbrief ..., aus deren järlich gefallendem interesse oder zins ... wille ein löbl. magistrat ... aller järlichs hinwegnehmen das sitzgeld zechen gulden1659 FreibDiözArch. 3 (1868) 92
- stadt- oder land-knechts gebuͤhr: ... sitz-geld 3 kr.1666 CCBrandenbCulmb. II 2 S. 139
- die cantzelisten ... sich licentiren, denen jenigen commissionen abzůwarten, die sitzgelter und schreiber-emolument eintragen1680 BernStR. V 383Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- daß sie [rathsherren] von denen weysenrechnungen kein sitzgelt nemmen sollen1704 MellingenStR. 430Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- weilen aber eine jede obrigkeit ... schuldig ist, den frohn-bothen zu seinen unterhalt ... zu versehen, ... so solle das sonsten in mißbrauch geweste sitz-geld [aufgehoben werden]1707 SudetenHGO. Art. 23 § 2Faksimile (Abschnittsbeginn) - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- bey ablag der landtrechnung mag ein jeder assessor ... fünf pfund sitzgelt ... empfahen1764 InterlakenR. 648Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
II
Abgabe für ein Aufenthaltsrecht (für Nichtbürger)
- sitzgeld [4 Gulden jährlich für den Aufenthalt in Heilbronn]1509 WürtVjh.2 18 (1909) 212
- solle derselbig [beiwohner] ... sein manrecht uff- und alle jahr für sitzgeld ein gulden zu erlegen schuldig sein1615 WürtLändlRQ. II 430Faksimile (ca. 49 KB)
- derjenige, der in der gemeinde güter hat und sich deswegen daselbst niederlaßen wollte, [hat] dem erlage eines billigen jährlichen sitzgeldes sich zu unterziehen1798 Tirol/ÖW. III 349Faksimile (ca. 49 KB)
- ieder insaß sein ihm angelegtes sitzgeld ... dem bestellten einzieher ... erlege1802 Tirol/ÖW. III 275Faksimile (ca. 48 KB)
- die schöpfung des jährlichen sitzgeldes für nicht-bürger [soll] nach deren vermögen und gewerbsbetrieben dem ... beschlusse der gemeindevorstehung übertragen sein1815 Tirol/ÖW. III 200Faksimile (ca. 46 KB)
III
Kosten, Gebühr für einen Gefängnisaufenthalt; häufig vom Gefangenen selbst zu entrichten
vgl.
sitzen (V)
- lohn des stockmeisters und gerichts fronen: ... sitzegeld auf eine persohn die erste nacht 1 kgr. nachmals biß zur erledigung iede nacht 2 pf.1610 BautzenStat. 68Faksimile (ca. 157 KB)
- schuldig ... die aufgewendeten unkosten, als zu urtheln, hencker- und sitzegeld ... zu tragen1631 LampertswaldaErbr. 23
- sitzgeld [täglich 3 Groschen pro Gefangenem]1651/52 ArchKulturg. 27 (1937) 301
- für kinder nach proportion des alters sambt dem sitz- und verwahr-geld von 6, 5 biß - 4 kr. [für den ambt-knecht im ambt-hauß]1727 NeuburgKollBl. 86 (1921) 70
- sitzgelder, wach- und atzungskosten1739 ActaBoruss.BehO. V 2 S. 773
- dem eisenamtmann zu L. passiert von den soldaten kein sitz- oder bankgeld1779 Wagner,Civilbeamte Suppl. 37Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- für den civilarrest eines frevlers für tägliches sitzgeld 3 kr.1792 SchwäbWB. VI Nachtr. 3122Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
IV
Gebühr, die ein Handwerksgeselle (im Sitzjahr) beim Antrag auf Erlangung des Meisterrechts (I) zu entrichten hat
bdv.:
Mutgeld (II)
- wann er nun seine wander-jahr vollendet, ist er schuldig, gleichbalden, wann er meister werden will, 1 fl. 30 kr. muth- oder sitz-geld in die laden zu erlegen, und hernach ein halb jahr bey einem meister in der arbeit still zu sitzen1721 Reyscher,Ges. XIII 1229Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
V
Mietgebühr für eine Kirchenbank, einen Sitzplatz in der Kirche
bdv.:
Standgeld (IV)
- tuchmachergesellen ... geben an jährlichen sitzgeldern 1 1/2 thlr.1805? ZKirchR. 19 (1884) 331
- sitzgeld von den mieth-ständenvor 1814 Beck,DanzigerNehrung 217
VI
Abgabe auf die Abwässer aus den Latrinen
vgl.
1Seß (II)
- [Kollektivsteuern der jüdischen Gemeinde:] sitzgeld (für die abtritte) - 400 gulden1722 Kracauer,GJudFrankf. II 147
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