Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sitzgeldnehmung
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, f.
Abverlangen von Sitzgeld (I)
- [solle] der herrschaft C. aber als collatoren vnuerwehrt sein ..., der sach [kilchenrechnungen], aber ohne einiche belohnung noch sitzgeltnemmung, auch beizewohnen1659 ArgauLsch. II 251Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
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