Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sitzgeldnehmung

Sitzgeldnehmung

, f.

Abverlangen von Sitzgeld (I) 
  • [solle] der herrschaft C. aber als collatoren vnuerwehrt sein ..., der sach [kilchenrechnungen], aber ohne einiche belohnung noch sitzgeltnemmung, auch beizewohnen
    1659 ArgauLsch. II 251