Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sitztruhe

Sitztruhe

, f.

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Truhe als Sitzbank; bei Gericht zugleich als Schranke (I) fungierend
  • [zu Beginn der Verhandlung] wirdet ... herr oberrichter, so an des burgermaisters stat sitzen soll, am ersten durch den stadtschreiber ausserhalb der sitztruhen steend, angefragt, bei seinem aid und pflichten, wie er solches am jüngsten tag verantworten wolle
    16. Jh. StraubingStR. 334