Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sklavenhandel

Sklavenhandel

, m.

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Handel mit Sklaven 
  • diese compagnie soll ... so frei, als einige souveraine princen in Europa, an Calbarij, Harder und Angola den schlavenhandel treiben mögen
    1682 Schück,Kol.-Pol. II 120
  • doch soll der sclaven-handel dergestalt limitiret sein, daß man keine pesos d'Indias unter 70 bis 80 rthlr., aber alle macarons zu was preise ein jeder gut findet, zu verkaufen macht haben
    1691 Schück,Kol.-Pol. II 381
  • die handelschaft ist vilerlei, als ... mit actien, ... mit schiffen, ... der sclaven-handel 
    1758 Estor,RGel. II 522
  • [glasperlen dienen] statt des geldes beym sklavenhandel; z.b. in Angola kosten vier pfund glasperlen eine piece, das ist, einen sklaven
    1790 Gatterer,TechnolMag. I 51