Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sklavenkasse

Sklavenkasse

, f.

Versicherung zum Freikauf von Schiffmännern (I) (Matrosen) aus der Gewalt von Seeräubern; zT. auch spendenfinanziert
vgl. Sekuranz
  • so soll der schiffer von der haͤure ... 6 pfenning einbehalten und solches denen zu der sclaven-cassa verordneten ... nebenst einer designation seines volckes mit nahmen und zunahmen, ... bevor er von hinnen absiegelt, uͤberliefern
    1641 Langenbeck,SeeR. 358
  • daß hinfuͤro keine unserer unterthanen, so ... mit anderer nationen schiffen gefangen und in der tuͤrckischen sclaverey gebracht werden, zu ihrer ranzion aus der hiesigen sclaven-casse ... huͤlfe ... zu geniessen haben
    1723 CCOldenb. Suppl. I 6 S. 5
  • loͤsung der in tuͤrckischer dienstbarkeit verfallenen sclaven: ... die sclaven-cassa und jetzt gedachte becken-gelder seyn zu ... loͤsung und befreyung eintzig und allein gewidmet
    1727 Langenbeck,SeeR. 319
  • alle matrosen, die von dieser stadt abfahren, solten sich billig in die sclaven-cassa einschreiben lassen und ihren beytrag bezahlen
    1727 Langenbeck,SeeR. 320
  • formel einer police fuͤr tuͤrcken-gefahr: ... wir unterschriebene assecuratores ... versichern ... wir nehmen uͤber uns die gefahr und risico der freyheit dieser person, wenn dieselbe von tuͤrckischen see-raͤubern ... zur sclaverey aufgebracht werden solte ... so geloben wir, ein jeder die von uns hierunter gezeichnete summe zu seiner loͤsung und ranzion, ... innerhalb zween monathen promt an hiesige sclaven-casse, gegen vorzeigung dieser police, zu bezahlen
    1742 SchatzKaufmLex. III 1016
  • project zur errichtung einer sclaven-casse in Dantzig
    1753 Revue d'histoire économique et sociale 50 (1972) 121
  • unsere vorfahren haben, zu loͤsung derer seefahrenden, welche das ungluͤck haben moͤchten, von tuͤrkischen seeraͤubern gefangen zu werden, eine sklavenkasse errichtet. als diese kasse nicht zureichte, hat erbgesessene buͤrgerschaft zur fortpflanzung dieser segensvollen stiftung auf uns ... eine oͤffentliche, bestaͤndige quartal-kollekte in allen kirchen bestimmt
    1780 HambVerordnSamml. I 324
  • daß die gewoͤhnliche vierteljaͤhrige sammlung zur sclaven-casse am bevorstehenden sonntage angestellet [werden soll]
    1791 HambVerordnSamml. III 183