Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sklaventum

Sklaventum

, n.

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wie Sklaverei 
  • die nester der see-raͤuber, bey denen ... so viel arme gefangene in den erbaͤrmlichsten sclaventhum stecken, auszuhauen
    1663 J.C. Lünig, Europ. Staats-Consilia II (Leipzig 1715) 1483
  • daß dieselbe sich lieber hetten verbrennen oder sonst mit dem schrecklichsten tode hinrichten, als zum sclaventhum zwingen lassen
    1689 Valvasor,Krain II 73