Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Skontrobuch

Skontrobuch

, n.

Rechnungsbuch, insb. zur Eintragung des Skontros (I) 
  • wer aber kein gewisses memorial oder scontro-buch haͤlt, soll dißfalls seine ordre, wenn es dem creditori beliebet, durch einen kurtzen schein oder assignation an seine debitores ergehen lassen
    1682 LeipzStO. 84
  • daß, weil die grossierer nur mit ganzen stuͤcken handeln, ihnen, ein richtiges inventarium und scontrobuch uͤber ihre waare zu fuͤhren so schwer nicht fallen koͤnne, als den kraͤmern, die ... hunderterley waaren zu scontriren haben
    1780 Krünitz,Enzykl. XX 138
unter Ausschluss der Schreibform(en):