Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): skoptisieren

skoptisieren

, v.

spotten, verspotten; lästern
  • [prediger sollen sich] alles scoptisirens, lesterns vnd schmaͤhlicher anziehung sectirischer namen auff den cantzeln eussern ... begeben
    1656 HessSamml. II 475
  • es muͤsse doch wohl etwas daran seyn, daß man Thomasio eine heimliche atheisterey schuld gegeben, weil er die gottseeligen formuln in testamenten nicht leiden koͤnte, sondern noch in seinem alter daruͤber scoptisire. derowegen wird es noͤthig seyn, daß ich kuͤrtzlich zeige, wie mir bey der anmerckung des vorigen paragraphi nie in die gedancken kommen zu scoptisiren, sondern daß ich solches mit guter raison gethan, auch hierinnen andre beruͤhmte jctos. zum vorgaͤngern gehabt
    1721 Thomasius,Ged.u.Erinn. IV 305
unter Ausschluss der Schreibform(en):