Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Skortationsstrafe

Skortationsstrafe

, f.

Strafe für begangene Skortation 
  • wenn weibspersonen vorgeben, von soldaten genothzuͤchtigt zu seyn, und solches nicht innerhalb monatsfrist den geistlichen und beamten eroͤfnen, so haben sie die scortations-strafe zu erlegen
    1646 WirtRealIndex III 276
  • rescript ... betr. die ansezung der skortations-strafen in den neuen landen wie in den alten
    1804 Reyscher,Ges. IX 22
  • die schwangere maͤdchen ..., welche ihr wochenbett in dem clinicum in Tuͤbingen halten, sind von der skortations-strafe frey zu lassen
    1809 WirtRealIndex I 248
unter Ausschluss der Schreibform(en):