Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Skribent

Skribent

, m.

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I Autor, Verfasser einer 1Schrift (I 12), (wissenschaftlicher) Schriftsteller (II); insb. als Autorität zur Fundierung einer rechtlichen Position
  • hippocentaurus, ob solchs monstrum nach etlicher scribenten, als Plinij vnd anderer meynung, vor zeitten gewesen sein mag, so ist vnd würt doch nun keins mehr befunden
    Gobler,Inst. 1552 Bl. 104r
  • ist gleichwol dieser handel von erbgerechtigkeiten ohne testament, in gemeinen beschriebnen rechten weitlaͤufftig außgefuͤhret, aber durch der scribenten vnd rechtsgelehrten allerhandt widerwertige darauff erfolgte opinion vnd meinungen, dieselben etwas streittig vnd jrrig gemacht worden
    PfalzLR. 1582 IV 1
  • [Hexenprozess:] wenn sie auch schon die dritte tortur außstunde, weil sie die erste bekandtnuß leugnet, so kan sie doch, wegen etlicher gewissenlosen scribenten, die noch weiter zu fahren anlaß geben, keines weges erloͤset werden
    1647 Spee,Cautio 75
  • procuratorn vnd advocaten [sollen] sich ... in puncto der klaglibellen vnd responsionen ... bloͤßlich in erzehlung des facti vnd der geschicht auffhalten, ... was nicht zur sachen dienlich, nit einmischen, sondern bey straf nach ermessigung vbergehen, jedoch ad marginem einen oder mehr textus iuris oder bewehrte scribenten, welche in terminis terminantibus von den sachen schreiben, zu allegiren ... erlaubt seyn
    JRA.(1654) § 96
  • bey den scribenten, wie gemeiniglich bey den juristen gleichsam zum gesetz worden, daß einer von dem andern auff guten glauben außschreibe
    1667 Pufendorf,RZustand Bl. A iiijv
  • das teutsche reichs-archiv ... aus den beruͤhmtesten scribenten, raren manuscriptis ... ans licht gegeben
    1710 Lünig,RA. I 1 Titel
  • auch paͤbstische scribenten haben erkant, daß unter dem kirchen-bann eine weltliche straffe versteckt sey
    1721 Thomasius,Ged.u.Erinn. IV 137
  • die teutsche scribenten legen dem roͤmischen koͤnig den rang vor allen anderen koͤnigen bey
    1742 Moser,StaatsR. VII 401
II
Schreiber (I) in einer Kanzlei, Kopist
  • herr bruder stattschreiber wolle diss konzept durch seinen scribenten mir alsbald fleißig mundiren lassen
    1594 WürtLTA.2 I 218
  • sollen die secretarien jederzeit solche supplicationes abcopyren lasen, davonn den scribenten daß copienn geldt vom supplicanten erlegt ... werdenn
    1628 HessSamml. II 16
  • wo eine eigene crayscanzley ist, pflegen auch besondere registratoren, crayscancellisten, oder copisten, scribenten, etc. vorhanden zu seyn
    1773 Moser,KreisVerf. 252
unter Ausschluss der Schreibform(en):