Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Skrupel

2Skrupel

, m.

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zu lat. scrupulus 
Bedenken, Zweifel
  • es bleib allezeit etwann ein scrupel vnd hindernuß in den außspruͤchen vnd vrtheilen der guardianen, daruͤber die bruͤder zanck erregten, kleben
    1624 Nigrinus 105r
  • so [ist] niemanden verstattet, über die fürstl. einmüthige verträge scrupel zu erregen ... oder denselben einen anderen verstand zuzusetzen
    1669 Schulze,Hausg. I 59
  • alldieweil sich auch uͤber der rechten application derer gesetze auff die besondern geschaͤffte offtmahls einige scrupel zu ereignen pflegen, und aber viel dinge wohl und genau uͤberleget seyn wollen, ehe man etwas vor eine mißhandlung und wider die gesetze lauffende ubelthat erklaͤret
    1691 Pufendorf,Sittenlehre 476
  • ob denn der auf dem reichstag gethane vorschlag von denen neuen votis ein neues und besonders collegium zu formieren, bestehen koͤnne. nicht ohne ist es, daß man durch dieses mittel die meisten scrupel zu heben vermeynet hat, indem dadurch keinem ein besonders praejudiz zugezogen, auch aller besorgenden scrupeln wegen des vorsitzes vorgebeuget wuͤrde
    1711 Faber,Staatskanzlei XVI 284
unter Ausschluss der Schreibform(en):