Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): skrupulieren

skrupulieren

, v.

zögern, zaudern; Bedenken tragen
  • daß der verwalter ... mit nichten ... schuldig sein, einiche rechnung zu thun, noch sonsten angefochten oder belestiget werden sol, so were es doch nichts desto weniger von den spitzigen vexiern, scrupuliern vnd vngebuͤrlichen nachsuchen ... zuuerstehen
    1576 Damhouder,Patrocinium 75
  • daß entweder die salvi conductus dergestalt nicht angenommen, oder auch sonsten darinnen scrupulirt, und wol gar in stecken gebracht wuͤrden
    1641 Londorp V 28
  • es ist gnug das es also practiciret wird, was sollen wir erst viel scrupulirens zulassen
    1647 Spee,Cautio 108