Skussion, f.
Skussion, f.
Konkurseröffnung, -verfahren; Schuldenruf
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[Übschr.:] von scussionen oder schuldenruf1713 ChurBund. 285
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daß nach ergangner scussion oder schulden-ruff nur diejenige schuldner nicht mehr molestirt werden moͤgind, welche unverschuldter dingen durch ungluͤck etc. um das ihrige kommen1746 Leu,EidgR. IV 623 Faksimile
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wan jemand vor einen verschuldten ... bezalt wurde und vor verfluss eines jahrs einen schuldenruf ergienge, muss ein solcher bezalter sein bezahlung wider zurug geben und in die scussion mit den anderen eingehen1791 GraubdnRQ. II 332 Faksimile