Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sodomiterei

Sodomiterei

, f.

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wie Sodomie 
  • aus fuͤrsatz vnd arger list, & sic cum proposito & dolo, geschehen vnd begangen sind ... vberhurerey, das ist ehebruch, sodomiterey etc.
    1541 König,Proz. 301r
  • die hiernach gesetzten fähl [gehören] als malefiz in die landvogtei ...: mörderey, todschläg, todschläg helfen begehen, sodomiterei, hexerei
    1669 GasterLsch. 141
  • wenn ein christ mit einer judin oder ein jude mit einer christin sich fleischlich vermischet, ob dieses auch vor eine sodomiterey zu halten und also folglich mit dem tode zu straffen?
    1697 Döpler,Theatr. II 154
  • anno 1676 ... ist der voigt zu S. ... weil er in die 15 jahr lang erschreckliche sodomiterey mit 20 pferden, 7 kühen und einen windspiehl begangen hatte, mit 1 pferde, 1 kuh und den windspiehl lebendig verbrannt worden
    1697 Döpler,Theatr. II 575
  • die verbrennung, womit die zauberey und gifftmischung, mordbrennerey und sodomiterey beleget wird
    1705 KlugeBeamte I2 810
  • die sodomiterey oder unkeuschheit wider die natur geschicht, so ein mensch mit einem vieh, mann mit mann etc. sich vergehen, die haben das leben verwuͤrckt und werden ... mit feur vom leben zum tod gerichtet
    1709 Mutach 164
  • [ob eyn kristen man bey einer judin ligt:] eine arth der sodomiterai 
    1766 Königsthal II 1 S. 425
  • sodomiterey, und andere unnatürliche laster dieser art, werden dem ehebruche gleich geachtet
    1794 PreußALR. II 1 § 672
  • sodomiterey und andre dergleichen unnatürliche sünden, welche wegen ihrer abscheulichkeit hier nicht genannt werden können, erfordern eine gänzliche vertilgung des andenkens
    1794 PreußALR. II 20 § 1069
unter Ausschluss der Schreibform(en):