Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): söhnlich
Artikel davor:
Sohlenschauer
Sohlenstück
Sohlleder
Sohlpflock
Sohlschneider
Sohn
(Söhne'erbend)
Söhnerin
Söhnin
Söhnlehen
söhnlich
, adj.
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in der Art und Weise eines Sohns (ausgeübt)
vgl.
töchterlich
- [testament:] daß solche hocherwisene soͤhnliche trew vnd gutthaten er gegen mehrbesagtem seinem stieffsohne nit onbelohnt lassen koͤnte1589 Sattler,Thes.3 143
- soll unnser gesandter ... unnserer freundlichen geliebten frau schwiegermutter ... unnsere söenliche, vetterliche dienste ... recommendiren1604 ActaBrandenb. I 34
- alß tragen wir zu deroselben eine freund-vetterliche und soͤhnliche zuversicht, sie werde uns hierunter gantz gerne beyfall geben1647 v.Meiern,Westph. VI 428