Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): söhnlich

söhnlich

, adj.

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in der Art und Weise eines Sohns (ausgeübt)
vgl. töchterlich
  • [testament:] daß solche hocherwisene soͤhnliche trew vnd gutthaten er gegen mehrbesagtem seinem stieffsohne nit onbelohnt lassen koͤnte
    1589 Sattler,Thes.3 143
  • soll unnser gesandter ... unnserer freundlichen geliebten frau schwiegermutter ... unnsere söenliche, vetterliche dienste ... recommendiren
    1604 ActaBrandenb. I 34
  • alß tragen wir zu deroselben eine freund-vetterliche und soͤhnliche zuversicht, sie werde uns hierunter gantz gerne beyfall geben
    1647 v.Meiern,Westph. VI 428
unter Ausschluss der Schreibform(en):