Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): soestisch

soestisch

, adj.

aus Soest stammend, in Soest geltend; insb. in Bezug auf das Stadtrecht
Sachhinweis: LexMA. 7, Sp. 2023f.
  • welich unse borghere des anderen borghere vaddere wart, de ne scal den kynde nicht mer gheven dan dre penninghe osembr. monster. slagen oder sostisch 
    1341 OsnabrGQ. IV 33
  • 3 müdde sostisch ist ein mltr. dortmundisch
    um 1663? Fahne,Dortm. III 94
  • wie aber nicht wohl zu behaupten ist, daß das luͤbecksche statutum eintzig und allein aus dem soestischen zusammen gesetzet
    1750 CStHols. I 96
  • soestisches recht: ... die stadt Soest hat von undenklichen jahren ihre eigene rechte gehabt und waren dieselben in so grossen ansehen, daß verschiedene staͤdte sich nach selbigen gerichtet
    1762 Hellfeld IV 2422
  • [der anpächter soll] die hergebrachte kornpacht ... alles an gutem, reinem, marktgängigem und trockenem korn in soestischem altem maß liefern
    1779 Weimann,ChrBorgeln 142
  • stadtgesetze, welche unter dem namen der soestischen schrae bekannt
    WestfMag. 1 (1784) 1/2 S. 30