Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): soestisch
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soestisch
, adj.
aus Soest stammend, in Soest geltend; insb. in Bezug auf das Stadtrecht
Sachhinweis: LexMA. 7, Sp. 2023f.
- welich unse borghere des anderen borghere vaddere wart, de ne scal den kynde nicht mer gheven dan dre penninghe osembr. monster. slagen oder sostisch1341 OsnabrGQ. IV 33
- 3 müdde sostisch ist ein mltr. dortmundischum 1663? Fahne,Dortm. III 94
- wie aber nicht wohl zu behaupten ist, daß das luͤbecksche statutum eintzig und allein aus dem soestischen zusammen gesetzet1750 CStHols. I 96
- soestisches recht: ... die stadt Soest hat von undenklichen jahren ihre eigene rechte gehabt und waren dieselben in so grossen ansehen, daß verschiedene staͤdte sich nach selbigen gerichtet1762 Hellfeld IV 2422Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- [der anpächter soll] die hergebrachte kornpacht ... alles an gutem, reinem, marktgängigem und trockenem korn in soestischem altem maß liefern1779 Weimann,ChrBorgeln 142
- stadtgesetze, welche unter dem namen der soestischen schrae bekanntWestfMag. 1 (1784) 1/2 S. 30