Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): sofort

sofort

, adv.

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unmittelbar, unverzüglich; ohne schuldhaftes Zögern
bdv.: sogleich
vgl. rosch
  • 10 gulden rheinisch, sofort in der rechenstube zahlbar
    1507 Steinhilber,GshwHeilbronn 46
  • daß er [schuldner] sofort, ohne weitern rechts-proceß, selbige schuld bezahle
    1669 SammlLivlLR. II 504
  • wann nun der bothe in einem dorffe angekommen, so insinuiret er der obrigkeit daselbst zwey exemplaria jedes edicti, davon das eine sofort muß angeschlagen ... werden
    1717 Rabe,PreußG. I 1 S. 452
  • dann sollen auf der weide gar keine hengste gelitten werden, und wer solche ohne der älterleute vorwißen aufschlägt, gibt 1 m zur straffe und soll überdem schüldig seyn, solche soforth wegzunehmen
    1722 SchleswDorfO. 301
  • da sich auch zutruͤge, daß brieffe ... aufgesprungen und entsiegelt worden, die sol der ... posthalter sofort in gegenwart einiger glaubhafften zeugen mit dem post-siegel wieder versiegeln
    1724 HessSamml. III 944
  • wer nun hiergegen handelt und von der leiche gar wegbleibet, soll die gewöhnl[ichen] 4 ß an die nachbahrschafft verbrochen haben und solche soforth denselben tag entrichten
    1734 SchleswDorfO. 788
  • sofort, alsbald, sogleich: hiedurch wird eine schleunige befolgung des befohlenen angezeiget
    1762 Wiesand 991
  • wer einen schatz findet, muß davon der obrigkeit sofort anzeige machen
    1794 PreußALR. I 9 § 75
  • wenn aber ein gensd'arme eines groben verbrechens ... sich schuldig machen wuͤrde, so sollen die aemter und gerichte sofort dessen arretierung verfuͤgen
    1810 GesAnhBernb. III 233
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