Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): sogleich
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wie sofort
- wann ein probstingmann verstörve ... un de bulewe nich soglich möghte bekomen, so schulde me sodane wehre an sinen nagelaten gude söken1561 Niedersachsen/GrW. III 250Faksimile (ca. 261 KB)
- alle einkünfte ... sollen sogleich in den kämmereikasten geleget und ins kassabuch eingetragen werden1750 Foltz,DanzigSthh. 102
- in allen fällen geht das eigenthum der draufgabe, mit allen seinen wirkungen, sogleich auf den empfänger über1794 PreußALR. I 5 § 216
- fromme vermaͤchtnisse koͤnnen sogleich, andere aber erst nach einem jahre, von dem tode des erblassers, gefordert werden1811 ÖstABGB. § 685Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
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