Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sohlenschauer

Sohlenschauer

, m.

amtl. bestellter Qualitätsprüfer von Sohlen (I) 
bdv.: Schuhschauer
  • [ist ein rat verneuert worden und bildet die verordnung der gemaindt:] geschworne maister: T. weisgerber; solen schawer: H.C., E.R.
    1560 EgerChr. 236