Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sohlenstück
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, n.
zur Weiterverarbeitung als Schuhsohle bestimmtes Stück Leder
- es sal auch nimant miß nach zu geringe leder uf deme markt zu solen vorsneiden, auch nich die solen nach solenstücke streiche unde die solen alzeit die heimischen unde uswirdischen lang gnug nach des hantwerks maße sneiden bei vi ₰ buße1474 KahlaUB. 108
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