Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sohlpflock

Sohlpflock

, m.

im Bergbau: auf einer Sohle (II) angebrachtes Grenzzeichen
  • die ebenhoͤch alle 8. oder 10. jahr abzugehen, insimili alle jahr die scherm, soll vnd fierst pfloͤck 
    1670 EisenerzBergwO. 17