Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Solawechselbrief

Solawechselbrief

, m.

einziger für eine best. Schuldsumme ausgestellter Wechselbrief
  • vista oder nachsicht vierzehen tag geliebe dem herrn diesen meinen sola wechsel-brieff zu bezahlen an herrn C.
    J.J. Heydiger, Anleitung zu gründlichem Verstand des Wechsel-Rechts (Frankfurt 1676)
  • auf diesen meinen solawechselbrief bezahle zukünfftige ostermesse in L. ahn frau A.C. ... oder commission die summa von 30000 rthlr
    1705 NArchSächsG. 3 (1882) 276
  • sola-wechsel-brief: ein einzeler oder einfacher wechsel-brief, ... worauf keine secunda oder ein anderer weiter folgen darff
    1743 Zedler 38 Sp. 412
  • ein geber handelt unvorsichtig, dafern er von einer geschlossenen summe, ob solche auch gleich auf sicht zu bezahlen waͤre, nur einen sola-wechsel-brief machet oder annimmt
    1747 Zedler 53 Sp. 1138
  • ein sichts-brief, der zugleich ein sola-wechsel-brief ist, kan nicht ... anders als im original vernegotiirt werden
    1751 NCCPruss. I 30
  • advisbrief: ... es wird ... darin angezeigt, ... ob sola- oder prima- und secunda-wechselbrief ausgestellt worden sey
    1798 RepRecht I 290