Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Soldatenbesoldung

Soldatenbesoldung

, f.

Entlohnung der Soldaten (II) 
  • die soldatenbesoldung ... müge von den s.e.w. gedeputirten abgetragen und zahlt werden in selbigen monat, in welchen sie eintreten bey der einnahme
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