Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Soldatendienst

Soldatendienst

, m.

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Tätigkeit als Soldat (II); militärische Dienstverpflichtung
  • weil aber diese person so sehr der zauberei bezichtigt ..., so halten wir dafür, daß dem mann sein soldatendienst aufgesagt und derselbe mit seinem weib fortgeweisen werden soll
    1634 Eschenröder,Hexproz. 46
  • diejenigen ..., so wirklich höfe haben oder annehmen, [sollen] von der enrollirung nicht nur, sondern, wenn sie auch bei regimentern wirklich in diensten stehen, vom soldatendienst gänzlich befreiet werden, damit nicht bei sich ereignenden marschen der armee eine große anzahl höfe ohnbesetzet sein möge
    1740 ActaBoruss.BehO. VI 2 S. 69
  • um die landeskinder zum soldatendienste zu ziehen, so muß man sich nicht der gewaltsamen werbungen bedienen
    1758 v.Justi,Staatsw. I 94
  • die schuldigen [sollen] außer der rechtlich erkannten strafe ... an die regimenter abgegeben und, wenn sie zum soldatendienst untauglich sind, als pack-, train- und artillerieknechte gebraucht werden
    1784 Krüger,PreußManufakt. 652
  • wer uͤberwiesen wird, sich durch verstuͤmmelung eines gliedes oder sonst absichtlich zum soldatendienste unfaͤhig gemacht zu haben, hat confiscation des vermoͤgens und landesverweisung oder eine andere ... strenge strafe verwirkt
    1812 VerordnAnhDessau II 221