Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Soldatengeld

Soldatengeld

, n.

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Abgabe zur Finanzierung des Militärs; Servisgeld 
  • ist ihme auch angezeigt worden, das soldatengelt per 8 jahr lang, die er ohne zunfft gesessen, abzustatten
    1623 Koelner,BaselSchlüssel 380
  • hat man von mittag an bis an den abend ufgewart das gelegt soldaten- oder kriegergeld einzusambeln ... ist in summa gewesen 750 gulden
    1625 Ruppersberg,Saarbr. III 190
  • das der burger wochentliches soldatengelt uff 4 b. gesetzt werden känte
    SpeyerRatsprot. 1667 S. 238
  • ist die stadt ... weder wachten zu thun noch soldatengeld zu geben schuldig
    1702 Pütter,BeitrStaatsR. I 141
  • [damit] die schweren auffgelegten soldaten- undt classen-gelder dadurch erleichtert werden können
    1709 Hintze,BreslGoldschm. 202
  • wegen der aufgebürdeten monathlichen soldaten-gelder und darauf angestellten militarischen execution
    1743 Westphalen,Mon. III 1006
  • welches diejenigen [Bauern] am besten mercken koͤnnen, die auf ihren bauer-guͤthern hofemeister haben und sich alljaͤhrliche rechnung ablegen lassen, worinnen ... landsteuer, soldaten-geld, erbzinßen, pfarr-schulmeister-geld ... und dergleichen in ausgabe verschrieben wird
    1749 Klingner I 6
  • zur berechnung der soldaten-gelder die deputirte von ritter- und landschaft ins kuͤnftige mit zu adhibiren
    1766 Cramer,Neb. 64 S. 39
unter Ausschluss der Schreibform(en):