Soldatenlehen, n.

auch Soldat-
(auf Lebenszeit verliehenes) Lehen (I), für welches Kriegs- und Waffendienste zu leisten sind
  • personlich [lehen seind die], welche dem empfahenden sein lebenlang ... übergeben werden, oder sonst nach des lehenherrn wolgefallen moͤgen ieder zeit auffgehaben werden, als dann sein chamerlehen, soldatlehen vnnd dergleichen
    1553 Gobler,StatB. 7v Volltext (und Faksimile)
  • belehnet sie nach lombardischem capedistischen lehenrecht auff soldatenlehen, stammlehen, kunckellehen, capitanlehen, guardilehen, kammerlehen
    1582 Fischart,GeschKl.(Sch.) 513
  • wann ... sich das wort mann-lehen oder rechtes lehen findet, ist ohnfehlbar ein soldatenlehen mit mannschaft, welches also vermannet (das ist mit ritter-diensten verdienet werden mus) vorhanden
    1740 Senckenberg,Lehen 5 Faksimile