Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Soldatenlehen
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Soldatenlehen
, n.
auch Soldat-
(auf Lebenszeit verliehenes) Lehen (I), für welches Kriegs- und Waffendienste zu leisten sind
(auf Lebenszeit verliehenes) Lehen (I), für welches Kriegs- und Waffendienste zu leisten sind
- personlich [lehen seind die], welche dem empfahenden sein lebenlang ... übergeben werden, oder sonst nach des lehenherrn wolgefallen moͤgen ieder zeit auffgehaben werden, als dann sein chamerlehen, soldatlehen vnnd dergleichen1553 Gobler,StatB. 7vVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- belehnet sie nach lombardischem capedistischen lehenrecht auff soldatenlehen, stammlehen, kunckellehen, capitanlehen, guardilehen, kammerlehen1582 Fischart,GeschKl.(Sch.) 513
- wann ... sich das wort mann-lehen oder rechtes lehen findet, ist ohnfehlbar ein soldatenlehen mit mannschaft, welches also vermannet (das ist mit ritter-diensten verdienet werden mus) vorhanden1740 Senckenberg,Lehen 5Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "miami" (Münster)