Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Soldatenlehen

Soldatenlehen

, n.

auch Soldat- 
(auf Lebenszeit verliehenes) Lehen (I), für welches Kriegs- und Waffendienste zu leisten sind
  • personlich [lehen seind die], welche dem empfahenden sein lebenlang ... übergeben werden, oder sonst nach des lehenherrn wolgefallen moͤgen ieder zeit auffgehaben werden, als dann sein chamerlehen, soldatlehen vnnd dergleichen
    1553 Gobler,StatB. 7v
  • belehnet sie nach lombardischem capedistischen lehenrecht auff soldatenlehen, stammlehen, kunckellehen, capitanlehen, guardilehen, kammerlehen
    1582 Fischart,GeschKl.(Sch.) 513
  • wann ... sich das wort mann-lehen oder rechtes lehen findet, ist ohnfehlbar ein soldatenlehen mit mannschaft, welches also vermannet (das ist mit ritter-diensten verdienet werden mus) vorhanden
    1740 Senckenberg,Lehen 5
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