Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Soldatensteuer

Soldatensteuer

, f.

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wie Soldatengeld 
  • membris woll vermelter universitaet [haben] eine sonderbahre soldatensteur ... gleich andern gemeinen bürgern zu entrichten
    1639 Westphalen,Mon. III 901
  • ein ueberschuß an der tranksteuer ... nechst der alten soldaten-steuer 
    1648 Hessen/Schulze,Hausg. II 118
  • soldaten-stewr oder also genannten knechte-gelder
    1769 Lennep,LandsiedelR. 749
unter Ausschluss der Schreibform(en):