Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Soldatenwacht

Soldatenwacht

, f.

aus Soldaten (II) bestehende Wachmannschaft
  • daß die durchreisenden, wie auch was von viehe aus Polen kömbt, über den gewöhnlichen zoll auch der soldatenwacht in den thoren ein gewisses geld zu geben gezwungen werden
    1649 ProtBrandenbGehR. IV 288
  • im fall aber weder leib-garde noch andere soldaten-wacht sich in der stadt befinden wuͤrde, solle eine compagnie ausschuß von achzig mann ... benennet seyn, welche, wann mit allen gloken sturm geschlagen wird, mit ober- und unter-gewehr auf dem markt erscheinen
    1715 SammlBadDurlach II 450