Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sole

Sole

, f.

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salzhaltiges Wasser, aus dem durch Versieden Salz gewonnen wird
bdv.: Sule (II), Sülze (I)
  • daß ... die soole in dem brunnen jederzeit zu sumpf gehalten, darnach der soolenmeister, ehe er die kasten fuͤllet, beym salzbrunnen sehen soll, die nebenquellen in ihren gehoͤrigen gaͤngen ... fortgeleitet, damit in die eichkasten ... gute tuͤchtige soole kommen [möge]
    1643 HessSamml. II 572
  • eine boͤning ... ist eine halbe zeit einer flodt, und wird darinnen gleichmaͤßig die sale ausgetheilet zu erbauung der suͤlzhaͤuser
    nach 1665 NStaatsbMag. VIII 11
  • daß tag und nacht bei voller sale in jeder suͤlzpfannen ordinarie 13 suͤß salzes gesotten werden
    nach 1665 NStaatsbMag. VIII 21
  • wann ... die wuͤrcker in den kothen sol-eyer sieden und dieselben mit heissen aus der pfanne genommenen saltze bedecket, heimschicken muͤssen, wird ein fuͤll-eimer sole, darvor passiret, darmit die wercke voͤllig heraus bracht, und die stuͤcken nicht zu klein gemachet werden
    1670 Hondorff,HalleSalzw. 83
  • auf eine last salz rechnet man 72 zober soole 
    1781 HistBeitrPreuß. I 11
  • welche in den kothen die soole versieden lassen, sind pfaͤnner, ihre arbeiter sind kothmeister, und die eigenthuͤmer der sool-guͤther oder der kothen sind guthsherren
    1781 HistBeitrPreuß. I 11
  • die jaͤhrliche quantitaͤt sohle, die zur aussiedung und vertheilung bestimmt wird, [heist] die besazung, und wenn sie wirklich ausgehoben ist, das werk
    1785 Fischer,KamPolR. II 889
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