Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): solennisieren
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Soldsbruder
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Sole
Sol'ei
Solenkasten
Solenmeister
solenn
solennisch
solennisieren
, v.
rechtsförmlich, auch feierlich vollziehen
- daß das testament an einem ort auff ein zeit von jhme testatore selber vnnd den zeugen vnterschrieben, besiegelt vnd voͤlliglichen solennisiert werde1587 Bemel,TraktTestam. 14Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- dann anfenglich das testament wol dermassen solennisiert, vnd mit allen requisiten verwahret mag worden seyn, daß solches, wann man die zeit seines vrsprungs ansihet, in rechten kraͤfftig vnnd bestendig zuhalten1587 Bemel,TraktTestam. 109Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- eheleuth tretten ... als baldt nach jhrer solemnisierten vermaͤhlung in gemeinschafft der immobilien oder liegenden guͤtern, so sie in werendem ehestandt acquestieren ... vnd gewinnen1599 LothrLbr. II 6Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit