Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): sollen

sollen

, v.
I (jm. etw.) schulden; (jm.) verpflichtet sein (etw.) zu leisten, zu bezahlen
II jm. gebühren, zustehen
III nützen, taugen, wert sein
IV müssen, verpflichtet sein, bestimmt sein; in der Paarformel sollen und wollen zum Ausdruck einer Verpflichtung und der Bereitschaft, diese zu erfüllen; auch: elliptisch unter Auslassung des Infinitivs eines Bewegungsverbs: soll an das hohe Gericht muss an das Hochgericht kommen
V dürfen; in der Paarformel sollen und mögen zum Ausdruck einer Genehmigung, Berechtigung und zT. verbunden mit einer Pflicht; offen zu Bed. IV 
VI wollen
VII können
VIII im Präsens: zur Umschreibung eines künftigen Geschehens
IX im Konjunktiv: zur Relativierung einer Aussage: wie es heißt, wie man sagt