Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): sollen
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solenn
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Solennität
Solgut
Solidum
1Soll
2Soll
3Soll
sollen
, v.I (jm. etw.) schulden; (jm.) verpflichtet sein (etw.) zu leisten, zu bezahlen
II jm. gebühren, zustehen
III nützen, taugen, wert sein
IV müssen, verpflichtet sein, bestimmt sein; in der Paarformel sollen und wollen zum Ausdruck einer Verpflichtung und der Bereitschaft, diese zu erfüllen; auch: elliptisch unter Auslassung des Infinitivs eines Bewegungsverbs: soll an das hohe Gericht muss an das Hochgericht kommen
V dürfen; in der Paarformel sollen und mögen zum Ausdruck einer Genehmigung, Berechtigung und zT. verbunden mit einer Pflicht; offen zu Bed. IV
VI wollen
VII können
VIII im Präsens: zur Umschreibung eines künftigen Geschehens
IX im Konjunktiv: zur Relativierung einer Aussage: wie es heißt, wie man sagt
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Soller
Söller
(Söllerfenster)
(Söllerheuer)
söllern
Sollizitant
Sollizitation
Sollizitator
Sollizitatur