Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sollizitant

Sollizitant

, m.

wie Sollizitator 
  • welche supplicationes aber also vorbracht ... werden sollen, und wie viel und in was ordnung dem supplication-raht dieselbe zuzustellen, das stehet bei der discretion deß meyntzischen cantzlers, wie der befind, ob die sachen der sollicitanten verzug leiden können oder nicht
    1577 RTTraktat(Rauch) 81
  • es seynd auch etliche dieser puncten also bewandt, daß sie durch ... persoͤnliche reisen des landsherrn oder durch schickung eines ... geschickten agenten vnd sollicitanten ... außgerichtet vnnd behauptet ... werden muͤssen
    Seckendorff,Fürstenstaat (1656) 87
  • botschafter, residenten, abgesandte, agenten und sollicitanten [sollen den hofmarschalck] ... für den rechten ... hofrichter zu erkennen schuldig sein
    1658 Strobl,Obersthofm. 143
unter Ausschluss der Schreibform(en):