Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): sollizitieren
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, v.
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(eine Rechtssache, Angelegenheit) betreiben, befördern; (den Fortgang bzw. die baldige Bearbeitung bei Gericht) anmahnen; etw. erbitten
- daz du also von unsern wegen wollest verlyben in dem hofe zu Rome, und unsere sachen daselbis sollicitiren1402 Janssen,RKorr. I 682
- deßgleichen soll ein ratschreiber solicitieren von der oeleich wegen. die soll man halten in den ersten 10 tagen der fasten1475 WürzbPol. 161
- der ratschreiber soll solicitiren, daß man den kernern ihre reff eichum 1475 WürzbPol. 161
- dat een man die gewoenlijc waire te voet te gaene, quame solliciteren zijn sake te peerde, dijen cost en sal men niet taxeren1496 CoutBrab. II 2 S. 271
- alles, das sie [procuratores] zu schreyben und zu verfertigen befolhen und sollicitiert1555 RKGO.(Laufs) I 24 § 2
- daß hinfürther keyn parthey urtheylbrieff, deren sie nit nottürftig, noch die begern und darumb in des keiserlichen cammergerichts cantzley sollicitiren würde, zu nemen schüldig sein1555 RKGO.(Laufs) I 33 § 3
- das ehr ... der regierung und stifftz rechthengige sachen dirigiren und sollicitiren mogeMünsterKzlO.(1574) 250
- dieweil die supplicationes uff den reichstagen vast langsamb fürgenommen und expedirt werden, muß der gesandter am fleissigen sollicitiren nichts ermangeln lassen1577 RTTraktat(Rauch) 50Faksimile (ca. 114 KB)
- im sollicitiren sollen die procuratoren an der kanzley sich bescheidentlich bezeigen, und aller ungebuͤrniß, auch ungestuͤmer wort, enthalten1609 HildeshLO. I 19
- man sehe auch gern, daß du ein protectionschreiben gleich den fränkischen von dem könig solicitirst1632 NArchHeidelb. 9 (1911) 250
- sollen sie advocaten, procuratores und sollicitatores bey der cantzley ihre nothdurfften mit bescheidenheit sollicitirn, auch hinfuͤro in obacht nehmen, die anbringen beyder theile, so zugleich einkommen, oder sonst auffeinander gewisen werden, zugleich daselbst zubegehren und zuerheben1662 CAustr. I 21Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- ja sogar haben wir erlebt, daß auch von privat-personen abgeordnete bey dem reichs-convent erschienen seynd; nemlich von denen handwercksleuten der reichs-vestung Philippsburg, welche die bezahlung ihres verdienstes sollicitiret haben1752 Moser,StaatsR. 46 S. 149Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die procuratoren sollen die ruͤckstaͤndigen kanzleytaxen bey ihren parteyen sollicitiren und einmahnen1783 Vahlkampf,Miszellen I 538Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- in einer sache sollicitiren heißt, sie muͤndlich oder schriftlich dem richter, der daruͤber erkennen muß, empfehlen, heißt ihm die guͤnstigen gruͤnde vorstellen, die gegengruͤnde bestreiten, mit einem worte, die stimme des richters, bey dem man sich verwendet, zu gewinnen suchen1811 Krünitz,Enzykl. 118 S. 366