Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sollizitierung

Sollizitierung

, f.

wie Sollizitatur 
  • S. hat sich bei sollizitierung der subsidien nur auf den klaren inhalt der traktaten zu beziehen
    1686 UAktKfFriedrWilh. 21 (1915) 294
  • des verlegers offtmahlige sollicitirung den tractat etwas zu erweitern
    1697 Hahn,ErbmeierR. Vorr. 3r
  • wenn die parthey die sache ganz unangeregt, und ohne von dem procuratore einige mühe nach sollicitirung zu verlangen, liegen lässet
    1772 Pufendorf,HannovLREntw. Tit. 23 § 4