Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sollizitierzettel

Sollizitierzettel

, m.

(auch gedruckte) Bittschrift mit einer Sollizitatur 
  • so seynd ... die in camera spirensi per abusum eingefuͤhrte sollicitir-zettel aufkommen, da man auff ein quart-blat der sachen rubric mit angehenckter bitte schreiben und dem herrn præsidenten uͤberreichen thut
    1683 Uffenbach(1) 225
  • sollicitir-zeduln sind kurze bittschriften um foͤrderung einer rechtssache, so die sollicitanten dem herrn cammerrichter, herren præsidenten oder assessoren gedruckt oder geschrieben uͤberreichen
    1766 KamLex. 110