Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): sommerauen

sommerauen

, v.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
(geschlagenes Holz) den Sommer über zum Austrocknen liegenlassen; austrocknen, trocken werden (lassen)
  • daß ein yeder paur die anzahl [Bäume] ... vnuerlich hackhen, sumerauen und piern [soll]
    1509 Lori,BairBergr. 135
  • sol ain yeder besteeholzer seinen widt damit er angenommen ist, zu rechter zeit hagkhen vnd sumerawen lassen, damit er nit gruͤn in das H. khome
    1524 SalzbWaldO. 8
  • wehr summerauet, solle ausser der bezaigenten noth und beschehenter ordentlicher auszaigung wenigistens 4 oder 6 klafter in wald hinein von denen marchen und wüsen sein gebühr schlagen
    1692 OÖsterr./ÖW. XIII 348
  • die holzknechte pflegen die baͤume ... in bloͤcke abzuhacken ... und dann diese ... an einer stelle liegen zu lassen (welches man sommerauen heißt)
    1796 Hübner,ErzstSalzb. II 664