Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): sommerauen
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Sommeransaat
Sommeranweisung
Sommerau
Sommeraubeschreibung
sommerauen
, v.
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(geschlagenes Holz) den Sommer über zum Austrocknen liegenlassen; austrocknen, trocken werden (lassen)
bdv.:
sömmern (II)
vgl.
Sommerauholz
- daß ein yeder paur die anzahl [Bäume] ... vnuerlich hackhen, sumerauen und piern [soll]1509 Lori,BairBergr. 135Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- sol ain yeder besteeholzer seinen widt damit er angenommen ist, zu rechter zeit hagkhen vnd sumerawen lassen, damit er nit gruͤn in das H. khome1524 SalzbWaldO. 8
- wehr summerauet, solle ausser der bezaigenten noth und beschehenter ordentlicher auszaigung wenigistens 4 oder 6 klafter in wald hinein von denen marchen und wüsen sein gebühr schlagen1692 OÖsterr./ÖW. XIII 348
- die holzknechte pflegen die baͤume ... in bloͤcke abzuhacken ... und dann diese ... an einer stelle liegen zu lassen (welches man sommerauen heißt)1796 Hübner,ErzstSalzb. II 664